Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen, Bauberatung, Sanierung und Renovierungen zwischen der Unternehmensgruppe Rhein FinVest GmbH (im Folgenden: Auftragnehmer) und Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über den Auftragnehmer angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
2. Vertragsvereinbarungen / Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist Deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe oder Materialien (z. B. Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette) im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.
3. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen (vollständig oder teilweise) von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt besenrein verlassen wird.
4. Eigentumsübergang & nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber
Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen gehen alle sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang einseitig verringert, insbesondere durch nachträgliche Entnahme oder Änderung des Entrümpelungsguts, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall sind 50% des ursprünglich vereinbarten Preises für die entfernten Gegenstände als Schadensersatz fällig. Sollte sich die Leistung insgesamt erübrigen, so gilt dies als Kündigung gemäß Punkt 10.
9. Zahlungsbedingungen & Vorauszahlung
Alle erbrachten Werkleistungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung von mindestens 30% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss zu verlangen. Die Restzahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeiten einzustellen oder nicht zu beginnen, falls die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wird. Eine Zurückhaltung oder Aufrechnung der Zahlung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
10. Kündigung & Stornogebühren
Die Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Im Falle einer Kündigung nach Vertragsschluss, jedoch vor Leistungserbringung, ist eine Entschädigung in Höhe von 70% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei einer Kündigung weniger als sieben Tage vor dem Leistungstermin oder nach Beginn der Arbeiten sind 100% der Vergütung zu zahlen. Zusätzlich hat der Auftraggeber alle bereits angefallenen Kosten (z. B. Anfahrtskosten, Personalkosten, Materialkosten, Entsorgungskosten, Mietkosten für Container) zu tragen.